Brexit! Was Reisende jetzt wissen müssen

Zusammenfassung: Lange zog es sich, doch jetzt, zweieinhalb Jahre nach dem Referendum und nach eineinhalb Jahren Verhandlungen, gab es endlich einen Deal: Die Staats- und Regierungschefs der EU billigten das Abkommen zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Am 29. März 2019 wird es soweit sein.

Inhaltsverzeichnis

Was ändert sich ab 29.März 2019?

Zunächst einmal die gute Nachricht: wenig. Der neue Austrittsvertrag legt nämlich eine Übergangsfrist fest, in der sich in der Praxis erstmal gar nichts ändert. Diese Übergangsfrist gilt mindestens bis Ende 2020 und höchstens bis Ende 2022.

Wird die Einreise nach England jetzt komplizierter?

Strengere Grenzkontrollen als bei der Einreise in viele andere EU-Länder gab es bisher ohnehin schon, da Großbritannien kein Mitglied des Schengener Abkommens ist. Urlauber müssen also wenigstens ihren Personalausweis vorzeigen. Aber Zollkontrollen, Einfuhr- und Reisebeschränkungen gibt es vorerst nicht, weder für Bürger noch für Unternehmen.

Brauchen EU-Bürger ein Visum?

Auch nach 2022 sollen Reisen problemlos möglich sein und EU-Bürger dauerhaft kein Visum benötigen. Umgekehrt dürfen auch die Briten weiter ohne Visum in die EU reisen. Allerdings ist die Visa-Befreiung nur für sogenannte „kurze Besuche“ zugesichert. Was genau das bedeutet, ist noch unklar. Wahrscheinlich wird die neue Regelung ähnlich zu der in der Schweiz, die ebenfalls kein EU-Mitglied ist, werden: Dort dürfen sich EU-Bürger bis zu 90 Tage visumsfrei aufhalten. In Großbritannien sollen aber zusätzlich für Studenten, Wissenschaftler und Jugendaustausche erleichterte Einreise- und Aufenthaltsbedingungen gelten.

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Gibt es künftig Kontrollen zwischen der EU-Republik Irland und dem britischen Nordirland?

Nein, zumindest in der Übergangsphase soll die Grenze zwischen Nord- und Südirland auch weiterhin offen bleiben. Wie es nach 2022 aussehen soll, wird noch verhandelt.

Welche Rechte haben Reisende?

Die EU-Fluggastrechte gelten zunächst einmal für Reisen, die innerhalb der EU begonnen werden sowie für Reisen mit EU-Airlines, die einen Flughafen innerhalb der Europäischen Union zum Ziel haben. Das heißt: Wer von einem deutschen Flughafen aus nach Großbritannien fliegt, profitiert auch weiterhin von den EU-Rechten.

Was passiert nach dem Brexit mit meinem Flug?

Hier gibt es aktuell das größte Konfliktpotential, denn nach aktuellem Stand dürfen britische Fluggesellschaften nach dem Brexit ohne ein entsprechendes Abkommen weder in der EU landen noch Flüge zwischen einzelnen EU-Staaten anbieten. Das würde bedeuten, dass zum Beispiel Ryanair keinen Flug mehr von Deutschland nach Spanien anbieten dürfte. Besonders Ryanair und Easyjet haben bereits ihre Flüge von und nach Großbritannien deutlich reduziert. Allerdings versuchen die Airlines das Problem zu umgehen, indem sie in der EU Tochtergesellschaften gegründet haben.

Wie teuer sind dann Roaming-Gebühren?

Die EU hat auch diesbezüglich Vorteile für Urlauber: Seit Mai 2017 telefoniert man im EU-Ausland wesentlich günstiger, da die früher oft extrem teuren Roaming-Gebühren weitgehend abgeschafft wurden, sodass Telefonieren und Surfen im EU-Ausland nur noch so viel kostet wie zu Hause.

Ob dies in Großbritannien nach dem EU-Austritt dann auch so günstig sein wird, ist nicht sicher. Möglicherweise werden viele Anbieter dies ihren Kunden ermöglichen wollen, um für sie attraktiv zu sein. So sind in den Europa-Tarifen etlicher Mobilfunkanbieter auch Staaten inklusive, die nicht zur EU gehören, etwa die Schweiz.

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